Ab dem 01.07.2024 besteht die Zulassung zur Behandlung von gesetzlich Versicherten über die Krankenkassenkarte nicht mehr!

Was ändert sich hierdurch für die Patientinnen und Patienten:

  • Für Privatversicherte ergibt sich keine Änderung. Alle Leistungen können nach wie vor vollständig angeboten werden.
  • Für die Durchführung von individuellen Gesundheitsleistungen (Hyaluronsäuretherapien, Stoßwellenbehandlungen, ACP-Eigenbluttherapie, Muskelkurbehandlungen, Magnetfeldtherapie und ähnliches) bestehen nach wie vor keine Einschränkungen und für die gesetzlich Versicherten besteht hierfür weiterhin ein volles Leistungsangebot.
  • Für die gesetzlich Versicherten besteht keine Möglichkeit mehr die Behandlung direkt mit ihrer Krankenkasse abrechnen zu lassen. Hieraus resultierend können z. B. auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, stationäre Einweisungen und Medikamente mehr über die gesetzliche Krankenkasse ausgestellt werden. Es besteht die Möglichkeit eine Behandlung über die Gebührenordnung für Ärzte durchführen zu lassen. Diese Rechnung ggf. bei der gesetzlichen Krankenkasse einzureichen und hier eventuell eine (Teil-) Erstattung zu erreichen. Eine Wirbelsäulen- oder Extremitätenbehandlung ohne zusätzliche diagnostische Untersuchung kostet den gesetzlich Versicherten in etwa 60 Euro.
  • Stationäre Operationen können nach wie vor im Krankenhaus Dudweiler durchgeführt werden, hierfür ist dann eine Einweisung durch den Hausarzt notwendig. Die operative Leistung kann nach wie vor kostenfrei erbracht werden und wird mit dem Krankenhaus abgerechnet.

Dieser Schritt wurde notwendig, da keine jüngeren Kollegen oder Kolleginnen zu motivieren sind in eine Praxis einzusteigen und mitzuarbeiten.

Die berufliche Belastung wurde in den letzten Jahren so hoch, dass es notwendig war aufgrund meines Alters die Belastung zu reduzieren.

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