Ab dem 01.07.2024 besteht die Zulassung zur Behandlung von gesetzlich Versicherten über die Krankenkassenkarte nicht mehr!

Was ändert sich hierdurch für die Patientinnen und Patienten: Für Privatversicherte ergibt sich keine Änderung. Alle Leistungen können nach wie vor vollständig angeboten werden. Für die Durchführung von individuellen Gesundheitsleistungen (Hyaluronsäuretherapien, Stoßwellenbehandlungen, ACP-Eigenbluttherapie, Muskelkurbehandlungen, Magnetfeldtherapie und ähnliches) bestehen nach wie vor keine Einschränkungen und für die gesetzlich Versicherten besteht hierfür weiterhin ein volles Leistungsangebot. Für

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